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BKrFQG: Döpke Logistik übernimmt Organisation und Kosten der Weiterbildung für seine Mitarbeiter

Im Jahre 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz in Kraft getreten. Es legt fest, dass Kraftfahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen, alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchführen müssen, um die Verlängerung des Führerscheins zu erreichen. Schwerpunkte der Weiterbildung sind u.a. Gefahren im Straßenverkehr, ordnungsgemäße Ladungssicherung, richtiges Verhalten in Notsituationen, ökologische Fahrweise und die Sozialvorschriften. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung deckt somit elementare Themen ab, um die Qualifizierung der Arbeitnehmer zu verbessern und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das absolvieren der Weiterbildung liegt in der Verantwortung der Führerschein-Inhaber selbst.

Die Döpke Logistik unterstützt die Einführung des BKrFQG. Deshalb wurde entschieden, sowohl die Kosten wie auch die Organisation zu übernehmen und eine betriebsinterne Schulung für alle Mitarbeiter durchzuführen. Die Schulung fand in drei Gruppen, teilweise in Vollzeit und teilweise samstags, statt – unter Berücksichtigung der jeweiligen Einsatzplanung. So konnten alle Mitarbeiter erfolgreich die Schulung durchführen, ganz ohne persönliche Einschränkungen.

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